2. Gehorsam des Hundes
Hunde müssen erzogen sein und eine Grundausbildung haben. Sie müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar sein - sie müssen gehorsam sein. Hierzu werden Übungen im Rahmen des Kurses erarbeitet. Dies geschieht durch den Hundehalter selbst, der unter fachmännischer Anleitung seinen Hund ausbildet. Hierbei steht nicht die hundertprozentig exakte Ausführung der Übungen im Vordergrund, sondern die Erarbeitung einer engen vertrauensvollen Bindung zwischen Hundehalter und Hund, die dazu führt, dass der Hund in jeder Situation und an jedem Ort durch den Hundehalter kontrolliert werden kann. Geprüft werden folgende Gebiete: Leinenführigkeit, gehen durch eine Personengruppe, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung mit Heranrufen, Ablegen des Hundes unter Ablenkung, Voraus schicken im Freilaufen und Platz aus der Entfernung. |